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Der obligatorische Sachkundenachweis
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Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor. Ab 2010 müssen Sie vor dem Kauf eines Hundes einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können. Jeder Hundehalter muss einen theoretischen und praktischen Hundekurs nachweisen können.
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Sachkundenachweis AusbildnerIn
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Um Sachkundenachweis-AusbildnerIn zu werden, müssen Sie zuerst die Ausbildung zum/zur HundeerziehungsberaterIn absolvieren.
Die Seminarreihe besteht aus 16 Modulen die alle 4 bis 6 Wochen stattfinden und von verschiedenen ReferentInnen gehalten werden. Nach bestandener Prüfung kann das SKN-Modul (Ausbildung zum SKN-Ausbildner zur Ausbildung von Hundehaltern) absolviert werden. Zu einer Ausbildungsreihe werden maximal 20 TeilnehmerInnen zugelassen.
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